Praxis des Steuerstrafrechts
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Der Steuerfachmann kommt mit dem Steuerstrafrecht dann in Berührung, wenn davon steuerrechtliche Maßnahmen abhängen. Das gilt etwa für die verlängerte Festsetzungfrist bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung, für die Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Auch die strafbefreiende Selbstanzeige gehört zur Praxis des Beraters. Ihre Voraussetzungen und Modalitäten (mit Muster) bilden den Schwerpunkt neben dem Verhalten des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten - insbesondere bei Durchsuchungen in der eigenen Kanzlei. Eingeschlossen sind auch die Rechte und Pflichten bei einer Verteidigung des Mandanten. Insgesamt bietet das Buch eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Fragen.