Gutachten des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Verträgen
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Vor dem Hintergrund der verspäteten Ratifikation des Maastrichter Vertrages geht der Verfasser der Frage nach, ob es rechtspolitisch sinnvoll ist, die Kontrolle völkerrechtlicher Verträge durch das Bundesverfassungsgericht bereits vor dem Beginn des parlamentarischen Zustimmungsverfahrens zu ermöglichen. Nach bisheriger Rechtslage ist eine verfassungsgerichtliche Kontrolle völkerrechtlicher Verträge zwar ausnahmsweise bereits vor Verkündung des Vertragsgesetzes zulässig, keinesfalls jedoch vor der parlamentarischen Schlußabstimmung. Die Ratifikation des Maastrichter Vertrages hat gezeigt, daß diese Rechtslage die Gefahr einer Verzögerung des Ratifikationsverfahrens in sich birgt, wodurch im schlimmsten Fall außenpolitische Komplikationen ausgelöst werden können. Unter Heranziehung entsprechender Verfahren in der Europäischen Gemeinschaft, in Frankreich, Spanien und einigen mittel- und osteuropäischen Staaten erörtert der Verfasser Möglichkeiten und Grenzen einer früheren verfassungsgerichtlichen Kontrolle völkerrechtlicher Verträge auch in Deutschland. In Anknüpfung an das im Jahre 1956 abgeschaffte Gutachtenverfahren nach § 97 BVerfGG a. F. schlägt Frank Burmeister vor, ein auf völkerrechtliche Verträge beschränktes Gutachtenverfahren einzuführen, welches die verfassungsgerichtliche Kontrolle völkerrechtlicher Verträge bereits vor Beginn des parlamentarischen Zustimmungsverfahrens ermöglicht.