Die berufsrechtliche Stellung des Rechtsanwalts als Funktionsträger im Insolvenzverfahren
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Gegenstand der Darstellung sind die Ämter und Funktionen innerhalb des Konkurs-, Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- und des Insolvenzverfahrens. Ausgehend von der Frage, welche berufsrechtlichen Regelungen im Rahmen der Tätigkeitsfelder des anwaltlichen Funktionsträgers Berührungspunkte zum Insolvenzverfahrensrecht aufweisen, wird das Nebeneinander und Übergreifen von Insolvenz- und Berufsrecht dargestellt und die einzelnen Berufsregelungen daraufhin überprüft, ob und inwiefern die Einordnung der funktionstragenden Tätigkeit unter das durch §§ 2, 3 Abs. 1 BRAO vorgegebene Berufsbild für die Anwendbarkeit der Berufsnormen maßgeblich ist. Schwerpunktmäßig geht es um das Konkurrenzverhältnis von Berufs- undVerfahrensrecht, dort um die Bereiche der Substitution und der Abwicklung (§ 55 BRAO); ferner um die besonderen Berufspflichten, hier insbesondere um die Kollegialitätspflichten, um Probleme der Berufshaftpflichtversicherung und des grenzüberschreitenden Tätigwerdens des Verwalter-Rechtsanwalts. Im Rahmen der Grundpflichten werden neben der möglicherweise auf insolvenzspezifische Pflichtverletzungen anwendbaren Generalklausel die besonders praxisrelevanten Bereiche der Interessenskollision (§§ 43 a Abs. 4, 45 BRAO) und der Verschwiegenheitspflicht behandelt. Abschließend wird das Berufsbild des anwaltlichen Funktionsträgers nach Maßgabe der §§ 2, 3 Abs. 1 BRAO auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten richterlicher Rechtsfortbildung geklärt.