Integrierter Umweltschutz im EG-Recht
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Der Begriff des integrierten Umweltschutzes ist, entgegen seiner zentralen Stellung im modernen Umweltrecht, bislang ohne klar umrissene Bedeutung geblieben. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, was Integration in Verbindung mit Umweltschutz zu leisten vermag. Im Zentrum der Untersuchung steht dabei die IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltschäden) der Europäischen Union. Sie wird in ihrem Regelungsgehalt dargestellt und auf ihre verschiedenen integrativen Gehalte hin untersucht. Dabei zeigt sich, daß die IVU-Richtlinie sowohl formell als auch materiell und legislatorisch integrative Momente beinhaltet, die jedoch in ihrer Wirkkraft zum Teil deutlich hinter vergleichbaren anderen Gemeinschaftsrechtsakten auf dem Gebiet des integrierten Umweltschutzes zurückbleiben. Diese Defizite werden herausgearbeitet, indem die UVP-Richtlinie, die Öko-Audit-Verordnung, die Umweltzeichen-Verordnung und die Umweltinformations-Richtlinie zunächst auf ihre integrativen Inhalte untersucht werden, um sodann das Verhältnis zur IVU-Richtlinie aufzudecken. Gerade bezüglich der UVP-Richtlinie und der Öko-Audit-Verordnung treten dabei erhebliche Mängel in der konzeptionellen Abstimmung hervor.