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Wehrmacht, Gestapo und sowjetische Kriegsgefangene im deutschen Reichsgebiet 1941/42

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Im Juli 1941 erließ das Reichssicherheitshauptamt in enger Abstimmung mit dem Oberkommando der Wehrmacht die Einsatzbefehle Nr. 8 und Nr.9. Sowjetische Kriegsgefangene, die nach ideologischen Kriterien als „untragbar“ eingestuft wurden – weil sie Juden, Kommunisten oder Angehörige der sowjetischen Intelligenz waren – sollten demnach aus den Kriegsgefangenenlagern im Reich und im Generalgouvernement ausgesondert und im jeweils nächstgelegenen Konzentrationslager getötet werden. Einsatzkommandos der Gestapo nahmen die Aussonderung vor und kooperierten dabei mit den entsprechenden Instanzen der Wehrmacht. Obwohl der Bruch des Kriegsvölkerrechts offenkundig war, kam es von Seiten des Militärs nur vereinzelt zu Widerständen gegen das Mordprogramm, dem bis Sommer 1942 mindestens 38.000 Soldaten der Roten Armee zum Opfer fielen. Auf breiter Quellenbasis, darunter erst jetzt zugängliche Dokumente aus russischen Archiven, analysiert Reinhard Otto minutiös ein von Wissenschaft und Öffentlichkeit lange Zeit ignoriertes Großverbrechen des NS-Regimes und seinen engen Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz der sowjetischen Kriegsgefangenen.

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1998

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