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Zusatzgrundkapital für eingetragene Genossenschaften

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Die vom Genossenschaftsgesetz gesteckten Rahmenbedingungen bieten nicht mehr allen als eG verfaßten Unternehmen angemessene Entwicklungsmöglichkeiten, wenn es gilt, in umfangreichem Maße Eigenkapital aufzubringen. Als Alternative zu den üblichen Lösungsansätzen – Fusion, Umstrukturierung oder Rechtsformwechsel – entwickelt die Arbeit ein Modell, das es der eG erlaubt, auf dem Wege satzungsautonomer Gestaltung ihre Eigenkapitalbasis zu verbreitern. Danach soll es der eG künftig erlaubt sein, durch Satzungsänderung einen unkündbaren Eigenkapitalstock, ein Zusatzgrundkapital, zu errichten. Die verbrieften und handelbaren Anteile an diesem vermitteln einen Vorzug bei der Gewinnverteilung und ein Kapitalstimmrecht, das, um Gefahren für die Homogenität der Mitgliederinteressen auszuschließen, freilich ruht, wenn dessen Inhaber nicht auch Abnehmer der genossenschaftlichen Förderleistung ist oder als genossenschaftliches Verbundunternehmen in einer gesellschaftsrechtlichen Beziehung zur eG steht. Diese Lösung wird aus dem geltenden Recht, dessen Finanzierungshemmnisse Ausgangspunkt der Überlegungen sind, entwickelt, während typische übergesetzliche genossenschaftliche Strukturmerkmale Grenzen möglicher Veränderungen ziehen. Die insoweit bereits bestehenden Vorschläge des Schrifttums und die Ansätze, die das zukünftige europäische sowie das reformierte französische Genossenschaftsrecht im Finanzierungsbereich bieten, erweitern zwar die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, beinhalten aber auch erhebliche Risiken für die Eigenart genossenschaftlichen Wirtschaftens. Diese Schwächen versucht die skizzierte Lösung über ein Zusatzgrundkapital zu vermeiden.

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Zusatzgrundkapital für eingetragene Genossenschaften, Holger Klose

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Rok vydání
1998
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