Zur Rechtmäßigkeit steuerstrafrechtlicher Ermittlungen der Betriebsprüfer
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Die Prüfungstätigkeit der Betriebsprüfer wird zumeist nur in ihrer steuerlichen Hinsicht behandelt. Daß den Betriebsprüfern eine strafverfolgende Komponente zukommt, belegen indes ständig steigende Prüferzahlen, wachsende Mehrergebnisse und hierauf folgende Strafverfahren. Der Autor setzt sich kritisch mit dem verstärkten Einsatz von Betriebsprüfern zur Prüfung von Kreditinstituten auseinander. Dabei werden die Grenzen der Fertigung von Kontrollmitteilungen über steuerlich interessante Vorfälle der Kunden aus bankinternen Konten (CpD) herausgearbeitet. Vor dem Hintergrund einer einzigartigen gesetzlichen Regelung, wonach der beschuldigte Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Außenprüfung weiterhin verpflichtet bleibt, seine Mitwirkung nur nicht mehr mit Zwangsmitteln erzwungen werden kann, werden die von den Betriebsprüfern zu beachtenden Belehrungspflichten benannt. Dabei schlägt der Autor eine Neuformulierung des Außenprüfungsmerkblattes und eine obligatorische mündliche Belehrung durch die Prüfer vor. Die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot als Folge der Verletzung von Belehrungspflichten beantwortet der Autor mit der geänderten Rechtsprechung aufgrund einer umfassenden Abwägung. Dabei wird vor allem die persönlichkeitsrechtstangierende Wirkung der Außenprüfung, die wie kaum ein anderes finanzbehördliches Instrument in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen eingreift, als Ansatz in den Vordergrund gestellt. Mit einem neuen Abwägungsfaktor „Rechtskultur“ will der Autor die Diskussion um Verwertungsverbote und deren Fernwirkung anregen.