Betriebliche Altersversorgung als Vergütungsbestandteil
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Die demographische Entwicklung von „greying societies“ stellt die traditionellen Systeme der Altersversorgung radikal auf den Prüfstand. Die bisherigen, in erster Linie beitragsfinanzierten, staatlichen Systeme werden -nicht nur in Deutschland -nach etwa 2010 kaum in der Lage sein, als die einzige Einkommensquelle im Alter eine angemessene Lebensstandardsicherung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Als Alternative bzw. Ergänzung werden insbesondere verschiedene Varianten einer am Aufbau von Kapitalvermögen orientierten zusätzlichen „Säule“ der Alterssicherung diskutiert. Dabei darf jedoch nicht nur die Altersversorgung an sich gesehen werden, sondern es gilt auch, die Rückwirkungen auf den rechtlichen Rahmen, den Kapital-und Versicherungsmarkt und die Arbeitsbeziehungen zu betrachten. Die vorliegende Arbeit adressiert mit der Fokussierung auf die betriebliche Altersversorgung somit ein Thema, für das ein beträchtlicher Forschungsbedarf in konzeptioneller, empirischer und gesetzlicher Hinsicht besteht. Die Arbeit behandelt diese Forschungsfelder. Zunächst werden der Status quo der deutschen betrieblichen Altersversorgung analysiert und Gestaltungsspielräume aufgezeigt. Danach wird -unter Rückgriff auf empirische Resultate zu US-amerikanischen Versorgungsplänen -eine neue Konzeption für die betriebliche Altersversorgung entwickelt. Schließlich werden Vorschläge für die gesetzgeberische Gestaltung entwickelt. Die mit betrieblichen Altersversorgungskonzeptionen verbundenen rechtlichen, finanzierungs- und versicherungstechnischen Fragestellungen werden dabei umfassend dargestellt und diskutiert. Im Rahmen der ThemensteIlung wird insbesondere der Komplex der sogenannten Deferred Compensation und seine Integration in bestehende Konzeptionender betrieblichen Altersversorgung erstmals für den deutschen Raum detailliert aufgearbeitet. Besondere Berücksichtigung finden dabei die in den USA bereits stark verbreiteten „Cash or deferred arrangements“ bzw. 401-(k)-Pläne. Nicht zuletzt deshalb stellt die Arbeit einen bedeutenden Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Gestaltung von Alterssicherungssystemen dar.