Der Ersatz ideeller Schäden bei Körperverletzung
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Nach den schadenersatzrechtlichen Regeln hat der Schädiger dem am Körper Verletzten ein angemessenes Schmerzengeld für die eingetretenen körperlichen und seelischen Schmerzen zu leisten. Ein solches Schmerzengeld ist nicht zuletzt wegen der stets wachsenden Zahl von Verkehrsunfällen der praktisch wichtigste Fall eines Ausgleiches ideeller Schäden. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die gesetzlichen Grundlagen des Schmerzengeldanspruches sowie seine Stellung im System des Ersatzes immaterieller Nachteile. Vor diesem Hintergrund werden zahlreiche aktuelle Problembereiche umfassend erörtert: insbesondere der Ersatz ideeller Schäden bei psychischer Beeinträchtigung, einem ärztlichen Eingriff, dem völligen Verlust des Schmerzempfindens oder einer besonderen Schadensanfälligkeit des Verletzten. Darüber hinaus befaßt sich der Autor eingehend mit den besonderen Vorschriften, die bei sexuellem Mißbrauch sowie bei Verunstaltung eingreifen.