Auktionsrecht
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Das Auktionsgewerbe als ein umsatzträchtiger Wirtschaftszweig ist geprägt durch das Dreiecksverhältnis zwischen Einlieferer, Versteigerer und Ersteigerer. Die Stellung des Versteigerers als Mittler zwischen Einlieferer und Ersteigerer wirkt sich auf seine Position gegenüber beiden Vertragsparteien aus, die den Versteigerer insbesondere zur Unparteilichkeit verpflichtet. Diese Rechtsbeziehungen werden meist durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt. In der Dissertation werden sowohl die Rechtsverhältnisse zwischen dem Einlieferer und dem Versteigerer, als auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versteigerer und dem Ersteigerer analysiert. In Auktionshäusern verwendete Vertragsbedingungen werden umfassend am AGBG gemessen, wobei die Gewährleistungsansprüche dabei besonders berücksichtigt werden.