Altersteilzeit
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Damit beurteilt werden kann, ob sich Altersteilzeit im konkreten Fall wirklich rechnet, müssen die Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts (SGB III), der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) sowie tarifvertragliche, betriebliche und arbeitsvertragliche Regelungen berücksichtigt werden. Die Neuauflage: - zeigt unter Berücksichtigung der Rentenreform auf, wann und für wen Altersteilzeit attraktiv ist, - weist auf Konsequenzen hin, die bei vertraglichen Vereinbarungen zu ziehen sind, - geht darüber hinaus auf Sonderfragen bei den tariflichen Altersteilzeitregelungen ein, insbes. auf den Tarifbereich Metall, der Vorbildfunktion auch für andere Tarifbereiche hat, - stellt auch den Tarifvertag zur Altersteilzeitarbeit im Öffentlichen Dienst besonders vor. Für Arbeits- und Sozialgerichte, Rechtsanwälte, Steuer- und Rentenberater, Personalabteilungen und Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Arbeitsämter, Sozialversicherungsträger.