Anleger- und objektgerechte Beratung, Private Krankenversicherung, ein Ombudsmann für Versicherungen
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Die Deregulierung der privaten Versicherungsmärkte im Jahr 1994 hat zu mehr Wettbewerb, aber auch zu Bedingungsvielfalt und damit zu Intransparenz auf einer Reihe von Versicherungsmärkten geführt. Lassen sich die hieraus entstehenden Schutzlücken durch verbesserte Information des Versicherungsnehmers überwinden? Einige Beiträge geben Antworten auf diese Fragen und stellen insbesondere Parallelen zu den im Bank- und Wertpapierrecht entwickelten Grundsätzen einer »anleger- und objektgerechten Beratung« her. Weitere Beiträge behandeln den Reformbedarf im Bereich der privaten Krankenversicherung, der sich aus dem – heute nur unter Inkaufnahme großer wirtschaftlicher Nachteile bestehenden – Kündigungsrecht der Versicherten ergibt. Die Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigenkommission werden im einzelnen vorgestellt und diskutiert. Überlegungen zur Funktion eines Ombudsmann, der zwischen dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und der staatlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt wäre, runden den Band ab. Mit seinen vielschichtigen Beiträgen ermöglicht er so einen umfassenden Überblick über den Diskussionsstand in zentralen Themenkreisen des Versicherungsrechts.