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Der Schutz der Filmurheber und Filmhersteller im französischen und europäischen Recht

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Der Film ist eine eigentümliche Verschmelzung einer Vielzahl schöpferischer Beiträge, die es dem Zuschauer ermöglicht, ein multimediales Erlebnis von Ton, Bild und Bewegung zu erfahren. Für den Juristen bedeutet diese Verschmelzung die besondere Herausforderung, Ausgleichsmechanismen für die mannigfaltigen Interessen der vielen Beteiligten zu finden. Durch die hohen Summen, die heute die Filmindustrie kennzeichnen, erfährt die Suche nach solchen Ausgleichsmechanismen ihre besondere praktische Bedeutung und zugleich ihre besondere Schwierigkeit. Ausgehend von dieser Herausforderung, analysiert die Arbeit in einem ersten Teil auf Grundlage einer möglichst umfassenden Darstellung die Systematik des in Frankreich geltenden Filmurheberrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Beziehung von Filmurhebern und Filmherstellern, die Rechte der ausübenden Künstler bleiben weitestgehend außen vor. Es wurde ein pragmatischer Aufbau gewählt, der von der Schutzobjekts- und Schutzsubjektsbestimmung zu der Betrachtung der den Filmurhebern und Filmherstellern zustehenden Rechte führt. Die für den ersten Teil entscheidende Frage ist, welche der vielen am Film Beteiligten der französische Gesetzgeber als Filmurheber anerkennt und mit welchen Mitteln er die Bestimmung im Einzelfall erleichtert. Die Behandlung der Produzenten ist dabei von besonderem Interesse. Bei der Untersuchung der Urheberrechte am Film wird zwischen Persönlichkeits- und Vermögensrechten sowie zwischen der Phase der Filmherstellung und der der Filmverwertung unterschieden. Beide Bereiche werden unter einem urheberfreundlichen Blickwinkel betrachtet, so daß die Frage dominiert, inwieweit die einzelnen Rechte dem Anspruch genügen, als Schutzmechanismen zugunsten der Filmurheber zu wirken. Aspekte, die von der neueren Entwicklung der Technik aufgeworfen worden sind, werden dabei besonders berücksichtigt. Im Mittelpunkt des letzten Kapitels stehen die Rechte der Filmhersteller. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den insbesondere für die Praxis wichtigen Regeln zum Filmherstellungsvertrag als Erwerbsgrundlage derivativer Rechte zugunsten der Filmhersteller. Die Analyse des französischen Filmurheberrechts schließt mit einer Betrachtung der 1985 in Frankreich eingeführten Leistungsschutzrechte der Filmhersteller. Im zweiten Teil beschäftigt sich Würtenberger mit dem europäischen Urheberrecht am Film. Grundlage hierfür bilden die bis 1996 verabschiedeten Richtlinien des Europäischen Rates sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Auch hier wird von Schutzobjekts- und Schutzsubjektsbestimmung ausgegangen, um danach die bisher geregelten Urheber- und Leistungsschutzrechte zu untersuchen. Am Ende eines jeden Kapitels wird die Frage nach dem Umsetzungserfordernis der jeweiligen europäischen Vorschrift in das französische Urheberrecht gestellt und durch einen analytischen Vergleich mit den französischen Regeln beantwortet.

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1999

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