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Christoph Wolf analysiert die Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung im Kontext der Defizite zweier nationaler Rechtsordnungen. Der erste Teil behandelt den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, der subsidiär zu nationalen Ansprüchen ist. Wolf bejaht die Kompetenz des EuGH zur Rechtsfortbildung, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und beseitigt Unklarheiten und Widersprüche. Im zweiten Teil wird die Integration dieser Vorgaben in das deutsche Staatshaftungsrecht vorangetrieben. Hierbei wird die Amtshaftung und Aufopferung bei gemeinschaftsrechtswidrigem Verhalten im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung thematisiert. Anschließend wird der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch in Anlehnung an die „Brasserie du Pêcheur“-Entscheidung des BGH behandelt, gefolgt von einer Diskussion über die nationale gesetzliche Normierung. Der dritte Teil beleuchtet die Unterschiede im französischen Staatshaftungssystem anhand der Leitentscheidungen des Conseil d'État (CE) „Alivar“ zur Haftung sans faute und „Philip Morris“ zur Haftung für faute de service. Der CE erkennt aufgrund seiner Bestrebungen nach Autonomie gegenüber dem Gemeinschaftsrecht Staatshaftungsansprüche bereits nach nationalem Recht an. In der Schlussbetrachtung wird die Vergemeinschaftung des Staatshaftungsrechts als abgeschlossen betrachtet, und die flexiblere Haltung des CE wird als Anregung für den BGH gewürdigt.
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Die Staatshaftung der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik für Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht (EGV), Wolf-Christoph Friebel
- Jazyk
- Rok vydání
- 1999
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