Vollzug und Verhandlung
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Vielfältige Erscheinungsformen eines kooperativen und zumeist auch informalen Verwaltungsvollzugs werden von der verwaltungsrechtlichen Dogmatik nicht mehr erfaßt. Die Vollzugspraxis steuert sich in weitem Umfang selbst. Sie ist dabei auf die Interessen und Erwartungen der gesellschaftlichen Akteure im jeweiligen Zielbereich des Vollzugs abgestimmt. Verhandlungssysteme werden zur Praxisform des Verwaltungsvollzugs. Diese Systeme übernehmen die Funktion der politischen Willensbildung, bereiten Entscheidungen vor und treffen sie, entscheiden über den Vollzug und kontrollieren die Folgen. Die Verhandlungssysteme im Verwaltungsvollzug reagieren auf Abstimmungsprobleme und Überlastungserscheinungen zwischen den großen gesellschaftlichen Funktionssystemen; sie sind Ausdruck einer tiefgreifenden Modernisierungskrise. Der demokratisch-rechtsstaatlichen Steuerungsstruktur, die im parlamentarischen Gesetzesbeschluß ihren Mittelpunkt findet, droht in dieser Krise ein erheblicher Bedeutungsverlust. Dieser Bedeutungsverlust scheint kaum abwendbar. Die verwaltungsrechtswissenschaftliche Beobachtung wird sich auf einen weithin autonomisierten und politisierten Verwaltungsvollzug einstellen müssen. Helge Rossen überprüft die grundlegenden Strukturen und Leitannahmen der Vollzugsdogmatik auf verwaltungswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Basis. Das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft muß danach neu bestimmt werden.