Die Güteverhandlung
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Die vorliegende Arbeit untersucht zunächst die über 100jährige Geschichte der Güteverhandlung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (§ 54 ArbGG). Die wechselvolle Geschichte richterlicher Streitschlichtung ist Teil der spannendsten Kapitel deutscher Sozialgeschichte. Thema ist im Hauptteil das Verfahrensrecht des Gütetermins. Die heute gängigen Kommentierungen haben aus der Güteverhandlung einen frühen ersten Termin oder einen „prozeßrechtsfreien Raum“ gemacht. Beides wird der Dynamik dieses Verfahrensabschnitts nicht gerecht: Wird in der Güteverhandlung die streitige Verhandlung vor der Kammer vorbereitet, kann sie mit dem Verfahrensrecht der Zivilprozeßordnung effizient und variantenreich gestaltet werden. Wird in der Güteverhandlung geschlichtet, ist das auf Streitentscheidung angelegte Normprogramm der Zivilprozeßordnung als Verfahrensrecht nicht geeignet. Es geht um Streitbehandlung, um Mediation. Die arbeitsgerichtliche Güteverhandlung ist der Prototyp eines gerichtlichen Verfahrens, das neben traditionellem Zivilprozeßrecht auch das Verfahrensdesign von Mediation nutzbar machen kann.