Die Vorteilsabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht in § 17 Absatz 4 OWiG unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Kartellrechts
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In das strafrechtliche Sanktionensystem ist Bewegung gekommen. Anerkannt ist aber, daß die Abschöpfung der durch den Täter erlangten Vorteile schon aus Gerechtigkeitsgründen unabdingbar ist. Dennoch sind eine Vielzahl von verschiedenen Regelungskonzepten wie der strafrechtliche Verfall und die Mehrerlösabschöpfung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vorhanden. Im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht findet die Vorteilsabschöpfung dabei nach 17 Absatz 4 OWiG im wesentlichen über die Geldbuße statt. Diese Untersuchung betrachtet den geschichtlichen Hintergrund dieser Regelung und vergleicht sie mit weiteren vorhandenen Abschöpfungsregelungen. Dabei wird der grundlegenden Frage der Rechtsnatur einer derartigen Abschöpfungsregelung ebenso nachgegangen wie Einzelfragen ihrer Anwendung. Einbezogen wird auch das Gebiet des Kartellrechts. Denn dort hat die Vorteilsabschöpfung nicht nur ein besonders wichtiges Anwendugsgebiet - auch sind Spezialregelungen ( 81 Absatz 2 GWB 1999) vorhanden. Ähnliche Regelungen finden sich im europäischen Kartellrecht, so daß auch dieser Regelungsbereich Gegenstand der Untersuchung ist.