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Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung

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Verpflichtungen, die wie schuldvertragliche Leistungspflichten der Aufstockung des Gläubigervermögens dienen, erfordern nach traditioneller Lehre einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Schuldners. Demgegenüber erkennen Wissenschaft und Rechtsprechung solche Verpflichtungen heute in weitem Umfang auch dann an, wenn dieser Verpflichtungswille fehlt. Thomas Lobinger überprüft die Tragfähigkeit der von den modernen Lehren zumeist herangezogenen Verschuldens-, Vertrauens-, Verkehrsschutz- und Verantwortungsgesichtspunkte und weist im Anschluß daran auf die grundlegenden Ordnungsmuster des Bürgerlichen Rechts hin. Dabei zeigt sich, daß man im Hinblick auf die Entstehung vermögensaufstockender Leistungspflichten für das Bürgerliche Recht auch heute noch vom Willensprinzip als Grundregel ausgehen muß. Deutlich gemacht wird ferner, daß die zentralen Vorschriften des BGB über Rechtsgeschäfte dieser Grundregel auch weitgehend entsprechen. Thomas Lobinger untersucht insbesondere den Grundsatz der Unbeachtlichkeit geheimer Vorbehalte sowie die gesetzliche Irrtumsregelung. Für die Problematik des 'fehlenden Erklärungsbewußtseins' unterbreitet er einen neuen Lösungsvorschlag. Außerdem interpretiert er die sogenannten 'Rechtsscheinvollmachten' der §§ 170 ff. BGB sowie die Erfüllungshaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB neu. Abschließend sucht er nach einem neuen dogmatischen Fundament für die Lösung der Problematik 'faktischer Vertragsverhältnisse der Daseinsvorsorge' und des 'sozialtypischen Verhaltens'.

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1999

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