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Betriebliche Arbeitnehmervertretung im Spannungsfeld zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft

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Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsräte, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Während die Gewerkschaften als freie Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsräte für die Beschäftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betraut sind, stehen sie hinsichtlich ihrer betriebsbezogenen Arbeit in einem Konkurrenzverhältnis. Die Arbeit untersucht deshalb die einzelnen Bereiche betrieblicher Arbeitnehmervertretung, auf denen sich Gewerkschaften und Betriebsräte begegnen können.

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1999

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