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Zur Neubestimmung der Ordnungsaufgaben im Erbrecht in rechtsvergleichender Sicht

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Das Recht als solches besteht niemals losgelöst von der ihm zugrundeliegenden gesellschaftlichen Ordnung. Es hat vielmehr die Funktion, die in dieser Gesellschaft auftretenden Probleme zu lösen. Dem Recht kommen damit bestimmte Ordnungsaufgaben zu, die sich - einhergehend mit den Veränderungen in der Gesellschaft - wandeln können. Bedeutung gewinnt der Wandel auch und vor allem für das Erbrecht: Dieses begünstigt in erster Linie die Familie des Erblassers; die Familie hat aber seit der Entstehung des BGB viele Veränderungen erfahren, die sich wiederum auf die Funktion des Erbrechts auswirken könnten. Ist eine Neubestimmung der Ordnungsaufgaben im deutschen Erbrecht aufgrund der soziodemographischen und wirtschaftlichen Veränderungen nötig? Anja Celina Linker untersucht dies eingehend. Hierzu dient ihr zunächst ein Vergleich mit dem Erbrecht Frankreichs, aufgrund dessen sie die Ordnungsaufgaben beider Rechtsordnungen im Erbrecht herausarbeitet. Sie stellt die wesentlichen soziologischen Veränderungen im Hinblick auf diese Ordnungsaufgaben dar und unterzieht sie einer Neubewertung. Dabei zeigt sie auch mögliche Wege der rechtlichen Ausgestaltung für das deutsche Recht auf.

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1999

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