Ethik und Wirklichkeitsbezug des freiheitlichen Verfassungsstaates
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Auf der Basis von Frieden und Sicherheit besteht die Ethik des freiheitlichen Verfassungsstaates in der Ermöglichung und dem Schutz gleicher Freiheit. Um diese Ethik ist es schlecht bestellt, weil die Freiheit zunehmend als Freiheit zur Beliebigkeit mißverstanden, also nicht mehr in gebührender Verantwortung wahrgenommen wird, was zu einer Gefährdung des Verfassungsstaates durch seine eigene Gesetzlichkeit führt. In der Literatur wird die Bedrohung vielfach erkannt, in der Praxis des Gemeinschaftslebens aber gibt es kein übergreifendes Bemühen, Grundgemeinsamkeiten wiederzugewinnen. Der Autor geht über eine Analyse aktueller Gefährdungen des Verfassungsstaates hinaus und stellt konkrete Überlegungen darüber an, ob es praktikable Möglichkeiten gibt, diesen Gefährdungen entgegenzuwirken. Dabei sieht er die Ursachen für die Dominanz eines willkürlichen Freiheitsgebrauches vornehmlich in der Ausgestaltung des politischen Systems, das durch einen mangelnden Wirklichkeitssinn zu einer Überforderung der sittlichen und sozialen Kompetenz des Menschen führt, weil der Mensch jene Werte, auf die es in einem geordneten Gemeinschaftsleben ankommt, in der Realität gesellschaftlicher und staatlicher Strukturen nicht mehr hinreichend abgebildet findet, nicht mehr erfahren kann, daß es sich »lohnt«, das Leben an diesen Werten auszurichten. Es fehlt damit an der Ergänzung einer Ethik der Freiheitsanerkennung durch eine Ethik der Realitätsanerkennung. Ziel muß es sein, die Wirklichkeitsnähe der Politik, d. h. ihre Personen- und Sachgerechtigkeit zu fördern. Bei der wachsenden Komplexität der Politik läßt sich dies nur durch eine verstärkte Implementierung von Sachverstand in die Politik erreichen. Von besonderem Interesse ist dabei das Parlament, weil in ihm zum einen weichenstellende Entscheidungen fallen, zum andern aber gerade dort der Experte die Ausnahme ist. Der Autor weist nach, daß die Durchsetzung von Sachverstand die Institutionalisierung von Expertenwissen verlangt. Auf der Ebene des Parlaments bietet sich dafür als Strukturform das Zwei-Kammer-System an; das »politische« Parlament wäre durch ein demokratisch legitimiertes Sachverständigenparlament zu ergänzen, dessen hauptsächliche Tätigkeit in der Beratung liegt, dem aber auch ein Vetorecht gegen von der Ersten Kammer beschlossene Gesetze zusteht, weil nur auf diese Weise Sachverstand eine entscheidende Rolle in der Politik zu spielen vermag.