Das Periculum rei venditae
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Martin Pennitz beschreibt ein neues Modell für die in der Lehre umstrittene Frage, warum der Käufer im antiken Rom mit der Gefahrtragung (periculum) belastet ist. Dabei wird die Geltung des Satzes vom periculum emptoris im klassischen und justinianischen Recht mit dem sogenannten aktionsrechtlichen Denken der römischen Jurisprudenz in Verbindung gesetzt und insofern auf prozeßrechtliche Weise begründet. Mit dem Terminus periculum wird demnach nicht nur die Gefahrtragung im engen, modernrechtlichen Verständnis angesprochen, vielmehr bezieht sich dieser Rechtsbegriff auf jedes besondere Prozeßrisiko, das der jeweiligen Vertragspartei aufgrund eines außergewöhnlichen und nach allgemeiner Lebenserfahrung und Geschäftspraxis regelmäßig nicht erwarteten Geschehens droht oder drohen könnte.