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Die Institution der kommunalen Sozialverwaltung

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Die Organisation, so die These Günter Roths, antizipiert soziale Probleme sowie Entwicklungen in der Verwaltungsumwelt und verarbeitet diese nach von ihr entwickelten Regeln. Je mehr sie diese Regeln - in Wechselwirkung mit ihrer institutionellen, politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Umwelt - formell und informell definiert, desto mehr wird sie zur Institution. Desto mehr ist die Sozialverwaltung mit ihren Fachverbänden und den horizontal und vertikal verflochtenen Fachverwaltungen an der Entwicklung der Problemsicht, an der Aufgabendefinition und organisatorischen Lösungskonzepten beteiligt. Richtungweisende Bedeutung hatten der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Deutsche Städtetag sowie die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Mittels fachlichem Austausch, Publikationen, Tagungen etc. prägten sie Leitgedanken und organisatorische Konzepte bis hin zu gesetzlichen Regelungen. Daraus resultiert eine Reihe von Phänomenen: So ist schon vor und trotz einer »losen Kopplung« an Vorgaben des Zentralstaates eine wachsende »Isomorphie« der Organisation der kommunalen Sozialverwaltung festzustellen. Es entwickelte sich - so die quantitativ vergleichend und qualitativ vertiefend angelegte Untersuchung - eine Organisation, die durch enormes Wachstum und Differenzierung gekennzeichnet ist, was nur mittelbar und mit zeitlicher Verzögerung durch Veränderungen in der Verwaltungsumwelt bestimmt und relativ losgelöst von den Aufgaben verlief. Darüber hinaus bestand seit der Weimarer Republik ein hohes Maß an Kontinuität der Organisation, der rechtlichen Grundlagen, der Aufgaben sowie der fachlichen Leitbilder. Ein enormes institutionelles Beharrungsvermögen bedingte also eine »pfadabhängige« Entwicklung - trotz tiefgreifender politischer Systemwechsel sowie ökonomischer und sozialer Krisen.

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1999

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