Sozialhilfe
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Zur bedrückenden Realität gegenwärtiger Praxis der Gewährung von Sozialhilfeleistungen zählt nicht nur, dass sich die Gemeinden und Landkreise infolge ihrer knappen Haushalte zunehmend gezwungen sehen, den Umfang der Hilfen zum Lebensunterhalt zu reduzieren. Vielfach sind mit diesen Kürzungen verbunden oder eine Folge davon weitere Leistungseinschränkungen, die durch Stellenabbau und Umorganisation in den Sozialämtern bedingt sind oder sich in der Motivation und Qualifizierung der Mitarbeiter(innen) niederschlagen. So wird eine vom Bundessozialhilfegesetz vorgeschriebene Leistung ausgehöhlt: Die Beratung und Unterstützung von Menschen zur Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Sozialhilfeleistungen erforderlich oder zu erwarten sind. Der Autor beschreibt die geltende Rechtslage und diskutiert die Leistungsansprüche für Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt. Er analysiert die Situation der Mitarbeiter(innen) der Sozialämter, der verschiedenen beteiligten Akteure sowie die behördliche Praxis der Sozialhilfegewährung. Seine Vorschläge: Verbesserung der Kooperation der Leistungsträger, Erarbeitung eines Hilfeplans und Durchführung einer eingehenden Beratung der Sozialhilfeempfänger. Günter Schiewer ist langjähriger Mitarbeiter in der Sozialverwaltung verschiedener Kommunen.