Öffentlicher Nahverkehr in Bayern
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Die europäischen Vorgaben für den Eisenbahnverkehr wirken sich auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Die Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes haben mit der grundgesetzlichen Gewährleistung des Bundes für den Schienenpersonennahverkehr nichts zu tun. Die Reichweite der Gewährleistung wird unterschiedlich interpretiert; die Feuerprobe dieser Änderung des Grundgesetzes steht noch bevor. In der Arbeit werden Probleme der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung diskutiert. Die Begriffe ausreichende Verkehrsbedienung, gemeinwirtschaftliche und eigenwirtschaftliche Verkehre, geringste Kosten für die Allgemeinheit, Nahverkehrsplan, ÖPNV-Investitionsplan sowie Schienennahverkehrsplan werden erläutert und am übergeordneten Recht geprüft. Der Rechtsschutz der Betroffenen wird dargestellt. Das Konnexitätsprinzip und das europäische Beihilfenrecht sind Eckpunkte der Finanzierung.