Die Durchführbarkeit des europäischen Umweltrechts
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Umsetzung und insbesondere Vollzug gemeinschaftlicher europäischer Umweltpolitik ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, für die nicht allein die Mitgliedstaaten verantwortlich gemacht werden können: auch das Gemeinschaftsrecht selbst kann Ursache dieser Schwierigkeiten sein. Der Autor untersucht, ob und in welchem Umfang die gemeinschaftlichen Umweltrichtlinien selbst einen Faktor des Vollzugsdefizits im Umweltrecht bilden. Er leistet damit einen Beitrag zu der seitens der Kommission 1996 geforderten „Durchführbarkeitsbewertung“ des gemeinschaftlichen Umweltrechts. Als Basis dienen die Anwendungserfahrungen, die bislang insbesondere seitens der Kommission und des Europäischen Parlaments bei der Umsetzung und der Durchführung der Anlagenzulassungsvorschriften gesammelt worden sind. Die Veröffentlichung konzentriert sich auf die Regelungen über die Zulassung von Industrieanlagen. Dieses Rechtsgebiet befindet sich derzeit in einem tief greifenden Umbruch, der durch die IVU-Richtlinie eingeleitet wurde und in der Novellierung der UVP-Richtlinie und der Seveso-Richtlinie seine Fortsetzung fand.