Praxisuntersuchung zur Umsetzung der europarechtlichen Umweltverträglichkeitsrichtlinien in das Planungsrecht
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Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft Nr. 851337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben (sog. Projekt-UVP) ist durch die Richtlinie Nr. 97111/EG vom 3. März 1997 geändert worden. Die Änderungsrichtlinie hätte bis zum 14. März 1999 in die nationalen Rechtsordnungen überführt werden müssen. Dies ist jedoch bis zum 31.8.1999 noch nicht in allen Mitgliedstaaten geschehen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Änderungsrichtlinie noch nicht rechtsförmlich umgesetzt. Sie gilt daher seit dem 15.4.1999 unmittelbar. Über die Novelle 9711 l/EG hinaus hat der Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UVP) vorgelegt. Die Kompetenz des Rates zum Erlass einer derartigen Regelung wird in Frage gestellt- Es wird befürchtet, dass die Einführung einer Plan-UVP zu unnötigen Verfahrensverzögerungen und -verteuerungen führt. Das deutsche Verwaltungsrecht sehe die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Aufstellung von Plänen und Programmen bereits hinreichend vor. Das Forschungsvorhaben konzentriert sich darauf, die folgenden Fragen in Erfahrung zu bringen: - Wie soll die Novellierung der EU-Richtlinie zur Projekt-UVP in den Mitgliedstaaten der EU vor dem Hintergrund der bisherigen nationalen Regelungen umgesetzt werden bzw. wie ist sie umgesetzt worden? - Wie beurteilen die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU vor dem Hintergrund ihrer nationalen Regelungen a) die rechtliche Zulässigkeit und b) die tatsächliche Zweckmäßigkeit der Einführung einer Plan-UVP seitens des Rates?