Grundrechtskonkurrenzen
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Den Gegenstand der Arbeit bilden die konkurrenzdogmatischen Verhältnisse der Grundrechte. Der Verfasser geht von der These aus, daß Grundrechtskonkurrenzen nichts anderes sind als Konkurrenzen grundrechtsbegründender Rechtsnormen, für die die allgemeinen methodischen Konkurrenzregeln gelten. Da das Verhältnis der konkurrierenden Rechtsnormen entscheidend davon abhängt, in welcher Beziehung die parallel einschlägigen Tatbestände zueinander stehen, widmet sich der Verfasser zunächst eingehend der Klärung der Struktur der Grundrechtsnorm. Im Anschluß werden auf Basis der gefundenen Ergebnisse Muster für die Analyse der unterschiedlichen Konkurrenzsituationen entwickelt. Der Verfasser unterscheidet dabei zwischen normlogischer und normativer Spezialität einerseits und Idealkonkurrenz andererseits. Besonders eingehend wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen zwischen den Tatbeständen ein Verhältnis normativer Spezialität besteht. Die vom Verfasser hierzu entwickelte Lösung basiert maßgeblich auf der zuvor untersuchten Systematik der grundrechtlichen Schutzgegenstände. Im zweiten Hauptteil der Arbeit wendet sich der Verfasser den einzelnen Konkurrenzverhältnissen zu. Insgesamt werden mehr als 40 Konstellationen konkurrenzdogmatisch analysiert und eingeordnet.