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Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen

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Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung hat sich im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts erheblich gewandelt. Aus einem angeblichen Wettbewerb der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung untereinander ist ein ernst zu nehmender geworden (freie Wahl der Krankenkasse durch die Versicherten). Andererseits ist aber das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gekennzeichnet durch eine hohe vertragliche Verflechtung von Krankenversicherungsträgern und Leistungserbringern (Heil- und Hilfsmittelanbieter, Krankenhäuser, Vertragsärzte). Sowohl auf Anbieter- als auch auf Seiten der Krankenkassen ist z. T. erhebliches ökonomisches Machtpotential anzutreffen, das sinnvoll gebraucht aber auch missbraucht werden kann. Entscheidungen deutscher Kartellgerichte und des Europäischen Gerichtshofs haben deutlich gemacht, dass das Sozialrecht trotz seiner öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung nicht länger eine „kartellrechtsfreie Zone“ ist (z. B. Festbetragsfestsetzung, Arznei-Verordnungsreports, Vergabe von Aufgaben an ambulante Pflegedienste). Der Autor betritt insoweit auf weiten Strecken juristisches Neuland. Er arbeitet die Materie des Kartellrechts für das Sozialrecht auf und entwickelt Lösungen sowohl vor dem Hintergrund des deutschen als auch des europäischen Kartellrechts. Das Buch wendet sich an Sozialrechtler und Kartellrechtler gleichermaßen.

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2000

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