Vom statischen zum dynamischen Naturschutz
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Die Regelungen des klassischen Naturschutzrechtes schreiben für bestimmte Gebiete absolute Veränderungsverbote vor. Durch Schutzgebietsausweisungen sowie den unmittelbaren gesetzlichen Biotoptypschutz wird der zu einem willkürlich ausgewählten Zeitpunkt vorgefundene Zustand der Natur und Landschaft konserviert. Diese statische Naturschutzkonzeption hindert in zunehmendem Maße sowohl Eigentümer als auch öffentliche Planungsträger an der notwendigen Anpassung der Nutzung von Grundstücken an veränderte Anforderungen. Darüber hinaus führt das statische Naturschutzkonzept dadurch, daß jede auch nur vorübergehende ökologische Aufwertung einen Verlust innegehabter Nutzungsrechte zur Folge haben kann, zu einem kontraproduktiven Anreizsystem. Der Verfasser zeigt auf, wie mit der sogenannten Eingriffsregelung, die den Übergang vom statischen Reservatdenken zum dynamischen Funktionsdenken im Naturschutzrecht kennzeichnet, die Sklerose des gegenwärtigen Naturschutzrechtes überwunden werden kann, ohne gleichzeitig dessen existentielle Funktion für die Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen zu vernachlässigen. Anhand der detaillierten Analyse der heutigen Gesetzeslage und -interpretation werden die Voraussetzungen für die Umsetzung des dynamischen Naturschutzes erarbeitet und die vorhandenen Defizite dargelegt. Insgesamt weist der Verfasser nach, daß bisher das Potential der Eingriffsregelung zur Lösung naturschutzrechtlicher Verteilungskonflikte nur in Ansätzen genutzt wird und plädiert für eine Fortentwicklung des dynamischen Funktionsprinzips im Naturschutzrecht.