Die Entstehung des Polizeirechts als wissenschaftliche Disziplin
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Polizeirecht als wissenschaftliche Disziplin ist ein Produkt des 18. Jahrhunderts. Als Bezeichnung für ein eigenständiges Rechtsgebiet erschien das Wort „Policeyrecht“ erstmals nach 1750. Hinter dem Titel verbarg sich der Versuch einer „juristischen“ Erfassung und Systematisierung der seit dem 15. Jahrhundert in Reich und Territorien ergangenen Landes- und Polizeiordnungen wie auch der zahlreichen polizeilichen Einzelverordnungen. Gegenstand dieser Arbeit ist primär die literarische Beschäftigung mit Polizeirecht im Sinne eines neu zu bearbeitenden Rechtsgebiets, welches die Frage nach den Trägern der Normenbefugnis zurücktreten lässt hinter jener nach dem Regelungsgehalt der Normen selbst. Die Arbeit versucht damit, ein Stück Wissenschaftsgeschichte zu rekonstruieren.