Als der Bettel in Bayern abgeschafft werden sollte
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Die Autorin untersucht die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die bayerische Bettelordnung von 1627, stellt dabei die obrigkeitliche Armenfürsorge ins Zentrum der Untersuchung und geht auf die Wechselwirkungen zwischen Untertanen, Beamten und Obrigkeit ein. Vorbild für die bayerische Bettelordnung von 1627 war die des Ignatius von Loyola (1535). Kurfürst Maximilian I. verbot das Betteln in seinen Landen, eine gesetzgeberische Maßnahme, die jedoch bereits nach wenigen Jahren gescheitert war. Allerdings: begrenzte Bettelerlaubnis und Gabe von Almosen waren ausdrücklich vorgesehen. Sowohl der Müßiggang als auch die Mobilität der Bedürftigen dienten als Kriterien für eine zunehmende Kriminalisierung dieses Personenkreises. Nur wenige wurden noch als bedürftig eingestuft.
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Als der Bettel in Bayern abgeschafft werden sollte, Elisabeth Schepers
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Als der Bettel in Bayern abgeschafft werden sollte
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Elisabeth Schepers
- Vydavatel
- Pustet
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 3791717146
- ISBN13
- 9783791717142
- Série
- Studien zur Geschichte des Spital-, Wohlfahrts- und Gesundheitswesens
- Kategorie
- Světová historie
- Anotace
- Die Autorin untersucht die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die bayerische Bettelordnung von 1627, stellt dabei die obrigkeitliche Armenfürsorge ins Zentrum der Untersuchung und geht auf die Wechselwirkungen zwischen Untertanen, Beamten und Obrigkeit ein. Vorbild für die bayerische Bettelordnung von 1627 war die des Ignatius von Loyola (1535). Kurfürst Maximilian I. verbot das Betteln in seinen Landen, eine gesetzgeberische Maßnahme, die jedoch bereits nach wenigen Jahren gescheitert war. Allerdings: begrenzte Bettelerlaubnis und Gabe von Almosen waren ausdrücklich vorgesehen. Sowohl der Müßiggang als auch die Mobilität der Bedürftigen dienten als Kriterien für eine zunehmende Kriminalisierung dieses Personenkreises. Nur wenige wurden noch als bedürftig eingestuft.