Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses im Verwaltungsprozeß
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Im Mittelpunkt der Abhandlung steht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis im Verwaltungsprozeß. Der Verfasser legt dar, daß es sich bei dieser in der verwaltungsprozessualen Praxis und Literatur durchweg recht beliebten Sachentscheidungsvoraussetzung um ein problematisches Zulässigkeitshindernis handelt: verfassungsrechtlich problematisch, weil es nirgendwo gesetzlich geregelt ist und auf eine empfindliche Einschränkung des Justizgewährungsanspruches hinausläuft, verwaltungsrechtlich problematisch, weil weitestgehend unklar ist, wann genau ein Rechtsbehelf wegen fehlenden allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses bereits als unzulässig abzuweisen ist. Stein versucht daher, das allgemeine Rechtschutzbedürfnis verfassungsrechtlich zu legitimieren und verwaltungsprozessual exakt zu definieren. Alsdann wird das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgegrenzt gegenüber ihm thematisch nahekommenden, anderen Problemkreisen bei der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs. Schließlich wird eine Systematik von Konstellationen herausgearbeitet, in denen das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis Probleme aufwirft bzw. zu verneinen ist.
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Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses im Verwaltungsprozeß, Volker Stein
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
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Platební metody
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- Titul
- Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses im Verwaltungsprozeß
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Volker Stein
- Vydavatel
- Duncker und Humblot
- Vydavatel
- 2000
- ISBN10
- 3428100247
- ISBN13
- 9783428100248
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Im Mittelpunkt der Abhandlung steht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis im Verwaltungsprozeß. Der Verfasser legt dar, daß es sich bei dieser in der verwaltungsprozessualen Praxis und Literatur durchweg recht beliebten Sachentscheidungsvoraussetzung um ein problematisches Zulässigkeitshindernis handelt: verfassungsrechtlich problematisch, weil es nirgendwo gesetzlich geregelt ist und auf eine empfindliche Einschränkung des Justizgewährungsanspruches hinausläuft, verwaltungsrechtlich problematisch, weil weitestgehend unklar ist, wann genau ein Rechtsbehelf wegen fehlenden allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses bereits als unzulässig abzuweisen ist. Stein versucht daher, das allgemeine Rechtschutzbedürfnis verfassungsrechtlich zu legitimieren und verwaltungsprozessual exakt zu definieren. Alsdann wird das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgegrenzt gegenüber ihm thematisch nahekommenden, anderen Problemkreisen bei der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs. Schließlich wird eine Systematik von Konstellationen herausgearbeitet, in denen das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis Probleme aufwirft bzw. zu verneinen ist.