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Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts

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Der Terminus 'Drittstaatenproblematik' entstammt dem Bereich des Völkerrechts. Er steht dort für die Frage, ob und inwieweit Nichtvertragsstaaten aus einer staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren anderen Staaten berechtigt und verpflichtet sein können. Auch die Lehre zum europäischen Zivilverfahrensrecht benutzt diesen Begriff, hier, um Problemstellungen im Anwendungsbereich des Lugano- (LugÜ) und des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) zu kennzeichnen. Umstritten ist die Anwendbarkeit von LugÜ und EuGVÜ in Sachverhalten mit Bezügen zu Drittstaaten, so etwa, wenn einer oder mehrere Verfahrensbeteiligte in einem Nichtvertragsstaat wohnen, der dingliche Streitgegenstand in einem Drittstaat gelegen ist oder die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte eines Drittstaates vereinbart haben. Pascal Grolimund stellt die umstrittenen Anwendungsfälle und die zugehörige Rechtsprechung und Lehre umfassend dar. Er untersucht die vertretenen Auffassungen und entwickelt einen (teilweise) neuen Lösungsansatz. Auf dessen Basis kommentiert er den räumlich-persönlichen Anwendungsbereich sämtlicher Vorschriften des LugÜ und des EuGVÜ. Die geltenden Bestimmungen des europäischen Zivilverfahrensrechts führen zu einer unterschiedlichen Behandlung von in Vertragsstaaten und in Nichtvertragsstaaten ansässigen Personen vor den Gerichten der Vertragsstaaten. Die Schlechterstellung von in Nichtvertragsstaaten ansässigen Personen hat seit der Entstehung des EuGVÜ zu rechtspolitischen Diskussionen Anlaß gegeben. Pascal Grolimund nimmt diese Diskussionen auf und stellt sie in einen normativen Rahmen.

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Drittstaatenproblematik des europäischen Zivilverfahrensrechts, Pascal Grolimund

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2000
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