Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht
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Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Grundrechts der Gewissensfreiheit auf die Behandlung von Gewissenstätern. Dabei geht es vor allem um die strittige Frage, auf welcher Ebene im Deliktsaufbau das Grundrecht zu berücksichtigen ist. Die bisherige Diskussion geht wie selbstverständlich davon aus, daß hierfür nur eine einzige Ebene in Betracht kommt. Demgegenüber weist diese Arbeit erstmals auf die Bedeutung des Grundrechts für alle Stufen des Verbrechensaufbaus hin. Je nach Einzelfall kann es rechtfertigende, entschuldigende, strafausschliessende, strafaufhebende oder strafzumessungsrechtliche Wirkung haben. Exemplarisch wird dies im letzten Teil der Arbeit am Beispiel der Mehrfachbestrafung von Gewissenstätern – insbesondere von Zivildienstverweigerern – aufgezeigt.
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Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht, Ralf Höcker
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ralf Höcker
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 3631355335
- ISBN13
- 9783631355336
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Grundrechts der Gewissensfreiheit auf die Behandlung von Gewissenstätern. Dabei geht es vor allem um die strittige Frage, auf welcher Ebene im Deliktsaufbau das Grundrecht zu berücksichtigen ist. Die bisherige Diskussion geht wie selbstverständlich davon aus, daß hierfür nur eine einzige Ebene in Betracht kommt. Demgegenüber weist diese Arbeit erstmals auf die Bedeutung des Grundrechts für alle Stufen des Verbrechensaufbaus hin. Je nach Einzelfall kann es rechtfertigende, entschuldigende, strafausschliessende, strafaufhebende oder strafzumessungsrechtliche Wirkung haben. Exemplarisch wird dies im letzten Teil der Arbeit am Beispiel der Mehrfachbestrafung von Gewissenstätern – insbesondere von Zivildienstverweigerern – aufgezeigt.