Autonomie im Völkerrecht
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Die Autonomie für Volksgruppen ist ein weitverbreitetes Instrumentarium zur Entschärfung von Nationalitätenkonflikten. Gerade seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist der Ruf nach Selbstverwaltung in nahezu allen Regionalkonflikten auszumachen. Auf diesem Hintergrund stellt die Studie die völkerrechtlichen Grundlagen für ein mögliches »Recht auf Autonomie« dar. Im Spannungsfeld von Selbstbestimmungsrecht der Völker, Minderheitenschutz und den Rechten der Urvölker werden die völkerrechtlichen Rechtsquellen, das heißt insbesondere völkerrechtliche Verträge und das Völkergewohnheitsrecht, detailliert analysiert. Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß unter gewissen Voraussetzungen einer Volksgruppe ein völkerrechtlich begründetes »Recht auf Autonomie« zustehen kann. Wegen der hohen praktischen Bedeutung, die der Autonomie in den internationalen Beziehungen zukommt, ist das Werk nicht nur für Völkerrechtler, sondern auch für Politikwissenschaftler und alle im Bereich der Politikberatung Tätigen von besonderem Wert. Die Arbeit wurde mit dem Erhardt-Imelmann-Preis der Universität zu Köln ausgezeichnet.