Friedrich Carl von Savigny als Grundherr
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In der Direktion seiner landwirtschaftlichen Güter aus der Ferne läßt sich das Bemühen Savignys um Erhaltung seines ererbten Grundbesitzes, aber auch seine Unfähigkeit erkennen, neben der wissenschaftlichen Arbeit in Berlin auch seine Vermögensangelegenheiten mit vollem eigenen Einsatz zu ordnen. Savignys Besitzungen in Hessen waren im Rahmen zahlreicher Gerichtsverfahren Angriffen aus Staat und Landbevölkerung ausgesetzt. Neue Vorstellungen vom Eigentum brachten ihn als Gutsbesitzer in den Zwiespalt, vormals lehensrechtliche Vermögenspositionen mit dem bürgerlichen Recht des 19. Jahrhunderts zu vereinbaren. Der Mann der alten Ordnung erwies sich schließlich als unfähig, den Hof Trages gegen die Anfechtungen der Nachbargemeinden zu verteidigen.