Die Entwicklung im internationalen Umwelthaftungsrecht unter besonderer Berücksichtigung von Erga-omnes-Normen
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Der inflationären Zunahme von Verträgen im internationalen Umweltrecht steht ein Defizit auf der Durchsetzungsebene gegenüber. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Funktionen dem Haftungsrecht in dieser Situation zukommen. Über die Analyse der haftungsrechtlichen Entwicklung im Umweltrecht hinaus wird untersucht, ob Staaten auch jenseits von vertraglichen Verpflichtungen für Umweltschäden haftbar gemacht werden können. Kann sich ein Staat in der heutigen Zeit der Teilnahme an globalen Regimen zum Umweltschutz noch entziehen? Und welche Möglichkeiten hat die Staatengemeinschaft, von ihm Kooperation oder Wiedergutmachung zu verlangen? Der Versuch, eine Antwort auf diese Fragen zu finden, führt schließlich zu Überlegungen zur Rolle des Staates und des Völkerrechts in der globalen Gesellschaft der Zukunft.