Rückwirkung im Umwandlungssteuerrecht
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Dieses Buch widmet sich einem Ausnahmefall im Steuerrecht: der Rückwirkung im Umwandlungssteuerrecht. Aus § 38 AO ergibt sich, dass die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis an die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands anknüpft. Im Steuerrecht kann daher grundsätzlich kein Sachverhalt rückwirkend gestaltet werden. Diesen allgemeinen Grundsatz durchbrechen die Rückwirkungsregelungen des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 2, 14 und 20 UmwStG). Mit der Anknüpfung an die handelsrechtliche Regelung des § 17 UmwG kann die Bilanz des letzten Geschäftsjahres als Schlussbilanz zugrunde gelegt werden. Im Gegensatz zum Handelsrecht geht das Steuerrecht also davon aus, dass die steuerlichen Wirkungen der Umwandlung bereits am Stichtag der Übertragungsbilanz eintreten. Diese Ausnahme hat in erster Linie Praktikabilitätsgründe. In der Praxis werden daher Umwandlungen grundsätzlich rückwirkend durchgeführt. Das Buch aus der Reihe „Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis" untersucht die Folgen der Rückwirkung auf einzelne Steuerarten und auf Vorgänge der Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Dabei wird u. a. auf die steuerliche Behandlung bei Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern, Ausschüttungen, Geschäfts- und Zahlungsvorgängen eingegangen. Einen besonderen Stellenwert nimmt das Verhältnis von Handels- und Steuerrecht bzw. Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht ein.