Abhängige Arbeit und gemeinsame Zweckverfolgung
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Die Schrift befaßt sich für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz mit der Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht oder - anders gewendet - zwischen abhängiger und selbstständiger (unternehmerischer) Beschäftigung. Rechtsprechung und Schrifttum haben für jedes dieser Rechtsgebiete umfängliche Kriterienkataloge erarbeitet, von denen insbesondere der arbeitsrechtliche im Verlauf der vergangenen 15 Jahre vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Arbeitslosenquote und der sich ausbreitenden Globalisierung der Ökonomie an Plausibilität eingebüßt hat. Das vermag schon allein deshalb nicht zu verwundern, weil die rechtsgebietsspezifische Theorienbildung nicht im Hinblick auf die komplementäre Fragestellung des jeweils anderen Rechtsgebiets erfolgt ist und oftmals Kriterien als unterscheidungskräftig benannt werden, die den zu unterscheidenden Beschäftigungsarten gleichermaßen eigen sind.
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Abhängige Arbeit und gemeinsame Zweckverfolgung, Oliver Romme
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
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2021 2022 2023
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- Titul
- Abhängige Arbeit und gemeinsame Zweckverfolgung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Oliver Romme
- Vydavatel
- Springer
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 3540679820
- ISBN13
- 9783540679820
- Kategorie
- Společenské vědy
- Anotace
- Die Schrift befaßt sich für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz mit der Abgrenzungsproblematik zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht oder - anders gewendet - zwischen abhängiger und selbstständiger (unternehmerischer) Beschäftigung. Rechtsprechung und Schrifttum haben für jedes dieser Rechtsgebiete umfängliche Kriterienkataloge erarbeitet, von denen insbesondere der arbeitsrechtliche im Verlauf der vergangenen 15 Jahre vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Arbeitslosenquote und der sich ausbreitenden Globalisierung der Ökonomie an Plausibilität eingebüßt hat. Das vermag schon allein deshalb nicht zu verwundern, weil die rechtsgebietsspezifische Theorienbildung nicht im Hinblick auf die komplementäre Fragestellung des jeweils anderen Rechtsgebiets erfolgt ist und oftmals Kriterien als unterscheidungskräftig benannt werden, die den zu unterscheidenden Beschäftigungsarten gleichermaßen eigen sind.