Art. 14 GG - Rechtsfragen der Eigentumsdogmatik
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Eine zentrale Frage zur Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist es, wie die durch Art. 14 I 2 (1. Alt.) GG angemahnte normative Inhaltsbestimmung des Eigentums dogmatisch bewältigt werden kann. Entgegen neueren Tendenzen im Schrifttum ist der Gesetzgeber als allein inhaltsbestimmende Instanz (und damit die sog. Normgeprägtheit des Art. 14 GG) nicht nur zu akzeptieren, sondern zu akzentuieren. Dies führt zur Ablehnung etwa der baurechtlichen Bestandsschutz- und Baufreiheitslehren. Ebensowenig kann die Auffassung aufrechterhalten werden, die Nutzung des Eigentums sei prinzipiell vom Schutzbereich des Art. 14 GG umfasst. Gleiches gilt für die These, auch gesetzestreues Verwaltungshandeln sei als Eingriff in die Eigentumsgarantie zu verstehen. Die Konsequenzen aus der Normgeprägtheit zu ziehen, bedeutet jedoch nicht, den auch dem Gesetzgeber gegenüber bestehenden Anspruch eines Freiheit schaffenden Grundrechts zu vernachlässigen. Vor allem die nähere Konturierung einer vom Eingriff unabhängigen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist es, die vor nicht hinnehmbaren Lücken im Grundrechtsschutz bewahrt. In Verbindung mit Erläuterungen zur Funktion des Eigentumsbegriffs wird sich zeigen, dass die Normgeprägtheit entgegen den zahlreichen Stimmen der Kritiker, die eine freiheitsgefährdende Abhängigkeit vom Gesetzgeber befürchten, zentraler Bestandteil einer in sich schlüssigen und sachangemessenen Dogmatik des Art. 14 GG ist.