Die Prinzipien der "materiellen Wahrheit" und der "freien Beweiswürdigung" im Strafprozeß
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Die Wahrheitserforschung im Strafverfahren orientiert sich sowohl an der prozessualen Pflicht zur Aufklärung der „materiellen Wahrheit“ als auch am Prinzip der „freien Beweiswürdigung“. Diese Untersuchung * die sich vornehmlich an Strafrechtsinteressierte wendet * geht der Frage nach, ob die erwähnten Grundsätze von einer zu ihrem Wortlaut entgegengesetzten oder gegenläufigen Tendenz geprägt sind. Denn das Prinzip der „materiellen Wahrheit“ verspricht, dem Ideal zur Aufklärung der „ganzen“ Wahrheit gerecht zu werden, obwohl in der Praxis des Strafverfahrens eventuell doch „Freiräume“ bestehen, in denen diesem Ideal nicht entsprochen wird. Das Prinzip der „freien Beweiswürdigung“ hingegen suggeriert seinem Wortlaut nach eine richterliche Ungebundenheit in Bezug auf gesetzliche Beweisregeln, obwohl es eventuell doch Bindungen im Sinne einer Sachgebundenheit richterlicher Überzeugungsbildung gibt, die diesen „Freiraum“ relativieren. Ferner wird der Frage nachgegangen, die sich aus der Wechselbeziehung der vorerwähnten Grundsätze ergibt. Gefragt wird, ob bei einer Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe zur Aufklärung „materieller Wahrheit“ einerseits, daraus andererseits die Verdrängung des Tatrichters aus seiner Pflicht zur „freien Beweiswürdigung“ folgt. Um die aufgeworfenen Fragestellungen nicht rein abstrakt zu diskutieren, werden die sich eröffnenden Problemkreise beispielhaft auf die Probleme bei der Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale und der Schuldfähigkeitsfeststellung bezogen. Der Autor, geb. 1972, absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung und wurde 1998 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg ausgezeichnet. Er ist derzeit als Rechtsreferendar am OLG Oldenburg tätig.