Verstärkte Senate beim Obersten Gerichtshof
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Jedes Urteil bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen den Postulaten der richterlichen Unabhängigkeit, der Richtigkeit der Entscheidung und der Einheitlichkeit in der Rechtsprechung. Die Einrichtung verstärkter Senate auf höchstrichterlicher Ebene bezweckt eine Realisierung dieser unterschiedlichen Grundsätze. Beim Obersten Gerichtshof sind verstärkte Senate bislang fünfzig Mal tätig geworden. Diesen Entscheidungen kommt normativ und faktisch höchste Relevanz zu; die Institution verstärkter Senate und deren Leitjudikatur ist daher von nachhaltiger wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung. Erstmals werden sämtliche Entscheidungen und Rechtssätze verstärkter Senate beim Obersten Gerichtshof dokumentiert und empirisch aufbereitet. Neben dogmatischen Ausführungen wird die Vollziehung der gesetzlichen Vorgaben durch den Obersten Gerichtshof einer kritischen Analyse unterzogen. Geschichtliche, rechtsvergleichende und rechtspolitische Ausführungen runden die Arbeit ab.