Das Europäische Parlament im Rechtsetzungsprozeß der Europäischen Union
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Das Demokratiedefizit zählt zu einem der Standardthemen der europäischen Integration. Politische Prozesse werden im Rahmen der Europäischen Union nur in Ansätzen demokratisch legitimiert, Entscheidungen innerhalb eines undurchsichtigen Machtkonglomerats getroffen. In der Analyse geht es im wesentlichen darum, diese Intransparenz aufzuhellen. Genauer betrachtet wird hier zum einen das System der Komitologie. Demnach ist der Ministerrat ermächtigt, die Kommission zu verpflichten, bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse bestimmte Ausschüsse einzuberufen. Die Verhandlungen innerhalb dieser Ausschüsse, die sich aus VertreterInnen der Mitgliedstaaten zusammensetzen, finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Zum anderen wird die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in den EU-Rechtsetzungsprozeß, und hier vor allem die Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf die Komitologie, beleuchtet. Problematisch dabei ist, daß das Europäische Parlament in den letzten Jahrzehnten zwar eine beträchtliche Aufwertung, insbesondere im Hinblick auf seine Gesetzgebungskompetenzen, erfahren hat, daß es aber sehr geringen Einfluß auf den Prozeß der Durchführung der von ihm mitentschiedenen Rechtsakte besitzt.