Konflikt und Konsens
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Als Instrumente der Konfliktlösung bieten sich der Konsens der Parteien im Wege der alternativen Streitschlichtung oder die autoritative Entscheidung eines Dritten durch ein hoheitliches Gerichtsverfahren an. Während die Konfliktlösung durch Konsens auf Wiederherstellung von Versöhnung zielt, wird bei der Konfliktlösung durch Gerichtsentscheidung die Realisierung normativer Gerechtigkeit angestrebt. Günter Hager erläutert zunächst die Grundstrukturen beider Formen der Konfliktlösung und entwickelt die These, daß das moderne Recht der Ergänzung durch die alternative Streitschlichtung bedarf. Anschließend widmet er sich dem Phänomen der Verhandlung und Mediation. Dabei werden Charakteristika, Anwendungsbereich und Bedingungen der einverständlichen Konfliktlösung sowie die Verhandlungs- und Mediationstechnik analysiert. Zudem entwirft er den zur Sicherung befriedigender Ergebnisse erforderlichen Ordnungsrahmen. Günter Hager thematisiert nicht nur Notwendigkeit, Erscheinung und Ordnung der alternativen Streitschlichtung, sondern versucht darüber hinaus, diese Form der Konflikterledigung in die allgemeine Rechtsentwicklung einzuordnen und ihr eine rechtstheoretische Grundlage zu geben. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sich alternative Streitschlichtung und richterliche Streitentscheidung sinnvoll ergänzen und im Idealfall miteinander verschmelzen.