Der Regionalismus zwischen innerstaatlicher Entwicklung und europäischer Beteiligung
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Die weitere Integration Europas wirft die Frage nach der Perspektive eines europäischen Regionalismus auf. Die Arbeit bildet auf der Grundlage der von der vergleichenden Rechtswissenschaft entwickelten Rechtskreistheorie Rechtskreise regionaler Erscheinungsformen in Europa und unterzieht diese einer vergleichenden Bewertung. Dabei wird deutlich, dass das regionale Erscheinungsbild in Europa erheblich differiert. Es wird gezeigt, dass unterschiedliche regionale Erscheinungsformen in den Mitgliedstaaten vom Gemeinschaftsrecht respektiert und gefordert werden. Insofern ist es auch nicht die Aufgabe des Gemeinschaftsrechtes, zukünftige regionalpolitische Entwicklungen in Europa zu harmonisieren. Die Weiterentwicklung des europäischen Regionalismus hängt auch von der zukünftigen Einbindung der Regionen in europäische Entscheidungsprozesse ab. Es wird aufgezeigt, dass institutionalisierte Beteiligungsoptionen im innerstaatlichen und europäischen Rahmen oftmals nur kollektiv regionale Interessen vertreten können. Die Regionen haben ausschließlich über direkte Kooperationsbeziehungen zur Gemeinschaft (Beihilferecht, Rahmenverordnung) die Möglichkeit, individuelle Forderungen durchzusetzen. Regional wirkungsvollere Beteiligungsverfahren werden allerdings auch in Zukunft nicht die Weiterentwicklung des europäischen Regionalismus vorantreiben. Es gilt, dass auch in Zukunft die Stärke der Region über das Verhältnis zum Zentralstaat bestimmen wird. Dies belegen jüngste Regionalisierungstendenzen in Belgien und Großbritannien.