Gemeinden in der Telekommunikation
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Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob bzw. in welchen Grenzen die kommunalwirtschaftliche Betätigung in der Telekommunikation zulässig ist. Verfassungsrechtlicher Maßstab sind insbesondere Art. 87 f und 143 b GG einerseits und Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG andererseits. Zunehmende Bedeutung hat auch die Frage der Grundrechtsrelevanz kommunaler Wirtschaftsaktivitäten (in der Telekommunikation). Weitere Maßgaben lassen sich dem Gemeindewirtschafts- und Wettbewerbsrecht entnehmen. Für die privaten Konkurrenten besonders relevant sind die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen kommunale Telekommunikationsunternehmen. Im zweiten Teil widmet sich die Arbeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der wegerechtlichen Bestimmungen des § 50 TKG, die trotz einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung zum unentgeltlichen Wegenutzungsrecht zu Telekommunikationszwecken noch nicht abschließend geklärt ist.