Flexibilität im Arbeitsverhältnis
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Am 1.1.2001 ist das neue Teilzeit und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz will Teilzeitarbeit fördern, legt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest und stellt sich zur Aufgabe die Diskriminierung von teilzeit- und befristet- beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. Kernpunkt der Neuregelung ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit, dem der Arbeitgeber nur betriebliche Gründe entgegenhalten kann. Künftig werden Befristungen ohne sachlichen Grund nur noch zulässig sein, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit werden Kettenbefristungen, die bisher durch Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund möglich waren, ausgeschlossen. Das Werk bietet einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Teilzeit und Befristung. Die Darstellung orientiert sich an den Fragen der betrieblichen Praxis und erläutert die rechtlichen Änderungen anhand konkreter Beispiele.