Anspruch der Kirchen und Religionsgesellschaften auf Präsenz im öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rundfunk
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Die Bedeutung der für die Kirchen und Religionsgesellschaften relevanten Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit im Bereich des Rundfunks wird untersucht und deren Schnittstellen werden herausgearbeitet. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich dem Anspruch auf Sendezeit in Form von eigengestalteten Beiträgen der Kirchen und Religionsgesellschaften im Rundfunk sowie deren weiterer Berücksichtigung in diesem Medium. Bei dieser Analyse wird zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Rundfunk unterschieden. Zu Beginn dieser Untersuchung wird der Frage nachgegangen, ob die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit einen Anspruch der Religionsgemeinschaften auf Sendezeit begründen. Anschließend wird die weitere Berücksichtigung der Religionsgemeinschaften in Fernsehen und Hörfunk auf Grundlage der verschiedenen Gesetze dargelegt, wobei hier einerseits auf die Beteiligung der Kirchen und Religionsgesellschaften in den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten und andererseits auf die Beachtung im allgemeinen Programm eingegangen wird. Zum Abschluß der Arbeit wird die Situation der Kirchen und Religionsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Rundfunks kurz dargestellt und ein Vergleich mit der Situation in Österreich gezogen.