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Der Schutz des Beweisführungsinteresses im Urkundenstrafrecht

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In zahlreichen Fallkonstellationen des Urkundenstrafrechts ist von zentraler Bedeutung, ob durch die Tathandlung das Recht eines anderen, mit der von der Tat betroffenen Urkunde Beweis zu führen, beeinträchtigt wird. Inhalt, Voraussetzungen und Grenzen dieses „Beweisführungsinteresses“ sind aber trotz seiner praktischen Relevanz immer noch weitgehend unklar, obwohl zahlreiche Gerichtsentscheidungen das Thema zumindest am Rande behandeln. In dieser Arbeit versucht der Verfasser, unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung die Konturen des „Beweisführungsinteresses“ deutlicher herauszuarbeiten mit dem Ziel, dem Praktiker eine griffige Definition des Merkmals an die Hand zu geben. Florian Schmitz hat in Heidelberg Rechtswissenschaften studiert und dort seine juristischen Staatsexamina abgelegt. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt tätig; Promotion 2000. Er arbeitet heute in einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Multimedia-Recht mit den Ausprägungen Computerrecht und Internetrecht sowie die Bereiche des Urheberrechts und des Datenschutzrechts. In diesen Gebieten berät und vertritt er in- und ausländische Unternehmen.

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